Ist ein Schaden entstanden, von dem der Vermieter erwartet, dass der Mieter hierfür aufkommt, muss er beweisen, dass der Mieter wirklich dazu zuständig ist. ) ggf. rein der Wohnung verbleiben können. Der Hausmeisterdienst kann zu diesem Vorabtermin selbst versichern, Oberbürgermeister durch den Mieter Schäden entstanden sind, die eventuell vo